AGB

1. Grund­legendes

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Camping Erlach AG als Betreiberin des Camping Erlach (nachstehend Betreiber) gelten für die Reservationen aller Objekte zur Beherbergung von Gästen und Durchführung von Veranstaltungen, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers in diesem Zusammenhang (nachstehend Vertrag).

Insbesondere finden sie auch Anwendung auf Reservationen, die über ein online-Buchungstool vorgenommen werden.

Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen eines Gastes/ Veranstalters werden nur anerkannt, sofern dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern.

2. Definitionen

Gruppen; Gruppen im Sinne dieser AGB sind Seminar-, Reise- oder private Gruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.

Schriftliche Bestätigungen; Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten, sowie automatisch generierte Antworten der Buchungsplattform des Betreibers

Objekte:  Als Objekte gelten sämtliche mietbaren Objekte (Mietunterkünfte, Schlafsäle, Zimmer usw.), Stellplätze für Zelte, Caravans, Wohnmobile, Camper o.ä. sowie reservierbare Räume zur Durchführung von Anlässen.

Vertragspartner: Sind der Gast und der Betreiber

Veranstaltung: Beinhaltet je nach Vereinbarung Raummieten/ Objekte, Verpflegung, technische Einrichtungen, Personalaufwände und weitere Leistungen.

3. Zustande­kommen des Vertrages / Geltungs­bereich

Buchung per Telefon oder E-Mail

Der Vertrag über die Miete von Objekten sowie der Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt erst dann zustande, wenn die Verfügbarkeit bestätigt wurde und die Anzahlung gemäss Ziffer 6 fristgerecht beim Betreiber eingegangen ist. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung. Bleibt die Anzahlung aus, kann der Betreiber über das Objekt weiter verfügen.

Eine Reservation, die am Anreisetag erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch den Betreiber verbindlich.

Buchung über Online-Buchungsportal

Eine Reservation über ein Buchungssystem per Internet wird erst definitiv, wenn Ihnen die Verfügbarkeit bestätigt und die sofort fällige Anzahlung geleistet wurde. Ihre Kreditkarte wird zum Zeitpunkt der Akzeptierung der Buchung belastet.

Vertragsänderungen werden für den Betreiber erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Objekte sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

Reservationen für Gruppen können nicht via Internet gebucht werden. Diese Buchungsanfragen sind direkt per E-Mail an den Betreiber zu richten. Für Gruppen können spezielle Annullierungsbedingungen zur Anwendung kommen (vgl. Ziff. 9 und 11).

Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

4. Leistungs­umfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Objekt. Wünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Informationen betreffend Mindestaufenthaltsdauer können auf der Internetseite des Betreibers aufgerufen werden.

Sollte trotz einer bestätigten Reservation beim Betreiber kein Objekt verfügbar sein, so muss der Betreiber den Gast rechtzeitig informieren und die vom Gast bereits erbrachte Anzahlung umgehend rückzuerstatten werden. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

5. Nutzungs­dauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, das gemietete Objekt wie folgt zu nutzen:

• Campingstellplätze: ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis 10.00 Uhr des Abreisetages

• Mietunterkünfte: ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis 10.00 Uhr des Abreisetages

Bei einer Anreise nach 20.00 Uhr, muss der Betreiber am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten kann der Betreiber frei über das Objekt verfügen.

Die erfolgte Belegung bzw. der Bezug eines Objektes gilt in jedem Fall als Inanspruchnahme der Übernachtung.

Bei verspäteter Rückgabe bzw. Räumung des Objekts werden dem Gast 50% des Logierpreises (Listenpreis) verrechnet, Sollte die Rückgabe/ Räumung erst nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der gesamte Logierpreis in Rechnung gestellt. Ansprüche des Gastes auf Weiterbenutzung des Objekts werden dadurch nicht begründet. Massgebend für die Berechnung sind die aktuell gültigen Tagespreise.

Vorbehältlich anderer (schriftlicher) Absprachen hat der Gast keinen Anspruch auf Verlängerung seines Aufenthaltes.

Jugendliche (unter 18 Jahren) dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson auf dem Camping übernachten. Ist die Aufsichtsperson kein Erziehungsberechtigter, muss dem Betreiber eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgewiesen werden. Fehlt die Aufsichtsperson und/oder die schriftliche Einverständniserklärung, ist der Betreiber berechtigt, das Objekt ohne jegliche Entschädigungspflicht anderweitig zu vermieten.

6. Preise / Zahlungs­pflicht

Die vom Betreiber kommunizierten Preise verstehen sich ohne Ausnahme in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, nicht jedoch die fälligen Tourismus- und Kurtaxen und weitere Abgaben, die separat verrechnet werden.

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch den Betreiber zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende.

Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Betreiber bestätigt werden. Die Preise können vom Betreiber geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen (Objekte /Personenanzahl/ Dauer/ Leistungen) vornimmt.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Der Betreiber kann die Annahme einer Fremdwährung ohne Angabe von Gründen verweigern.

Der Betreiber verlangt für jede Reservation eine Anzahlung bzw. Kreditkartengarantie. Die Höhe der Anzahlung variiert je nach Leistungen, Objekt und Dauer des Aufenthaltes sowie dem Zeitpunkt der Reservation und kann bis zu 100% des Buchungsbetrages betragen. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kommt kein Vertrag zustande.

Am Anreisetag wird der Gesamt- bzw. Restbetrag des vereinbarten Buchungsbetrages im Rahmen des Check-ins zur Zahlung fällig und ist vom Gast per akzeptierter Kreditkarte zu begleichen.

Dem Betreiber steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung für zusätzlich beanspruchte Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Die Schlussrechnung, spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag, umfasst Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Betreibers für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen/ Besucher entstanden sind. Die Schlussrechnung ist in bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.

Gegenüber Forderungen des Betreibers ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

7. Rücktritt durch den Betreiber

Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes kann der Betreiber ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Der Betreiber ist ferner berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

• Höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;

• Objekte, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;

• Der Aufenthalt von Minderjährigen ohne Anwesenheit einer erwachsenen Aufsichtsperson gemäss Ziff. 5 vorstehend.

• Der Betreiber begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und Ruhe anderer Gäste oder das Ansehen des Betreibers beeinträchtigen kann;

• Der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;

• Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Betreibers aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

8. Annullation der Reservation / Annullations­gebühren

Eine Annullation der Reservation (inkl. Um- und Abbuchungen) von reservierten Leistungen müssen dem Betreiber schriftlich zugehen und bedürfen dessen schriftlicher Zustimmung. Textnachrichten jeglicher Art (WhatsApp, Soziale Medien, u.ä.) haben keine Gültigkeit.

Liegt keine genehmigte Annulation vor, werden Annulationsgebühren fällig. Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation beim Betreiber. Der Betreiber stellt dem Gast die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung bzw. belastet diese dem Gast direkt auf seiner für die Garantie benutzten Kreditkarte.

Bucht der Gast seinen Aufenthalt über eine Promotion und/oder mit Spezialkonditionen, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Anzahlung unabhängig des Zeitpunkts der Annulation.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise, ist der Betreiber berechtigt, die gebuchten Leistungen zu 100% zu verrechnen.

Annullationsgebühren für Einzelreservationen

• Bis und mit 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Die durch den Gast geleistete Anzahlung wird diesem innert Wochenfrist (5 Arbeitstage) durch den Betreiber rückerstattet.

• Bei einer Annulation zwischen dem 13. und 7. Kalendertag vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast seine Reservation annullieren, verliert jedoch die geleistete Anzahlung zugunsten des Betreibers.

• Bei einer Annulation zwischen 6 Kalendertagen und 24 Stunden vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast seine Reservation annullieren, verliert jedoch die geleistete Anzahlung zugunsten des Betreibers und zusätzlich werden ihm weitere 50% des Gesamt-Buchungspreises in Rechnung gestellt oder direkt auf seiner Kreditkarte belastet, welche er bei der Reservation für die Anzahlung benutzt hat. Massgebend für die Berechnung der 24 Stunden ist 16.00 Uhr am Anreisetag.

• Im Falle einer Annulation 24 Stunden vor Anreise oder im Falle des Nichterscheinens «No-Show» sind 100% der gebuchten Leistung durch den Gast geschuldet und werden diesem in Rechnung gestellt oder direkt auf der Kreditkarte belastet, welche bei der Reservation für die Anzahlung benutzt wurde.

Annullationsgebühren für Gruppenreservationen

Sofern nicht schriftlich anders definiert, kommen nachstehende Annullationsgebühren zur Anwendung, wenn mehr als 10% der gebuchten Leistungen einer Gruppenreservation (vgl. Ziff. 2) annulliert werden.

• Generell gilt bei einer Gruppenreservation eine Anzahlung von 25% des Gesamt-Buchungspreises zu Gunsten des Betreibers als geschuldet.

• Erfolgt die Annulation bis und mit 31 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisedatum, verfällt die bei der Reservation bezahlte Anzahlung zu Gunsten des Betreibers.

• Erfolgt die Annulation zwischen 14 und 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisedatum, werden weitere 25% des Gesamt-Buchungspreises (Total 50%) in Rechnung gestellt oder direkt auf der Kreditkarte belastet, welche bei der Reservation für die Anzahlung benutzt wurde.

• Erfolgt die Annulation zwischen 4 und 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisedatum, werden weitere 25% des Gesamt-Buchungspreises (Total 75%) in Rechnung gestellt oder direkt auf der Kreditkarte belastet, welche bei der Reservation für die Anzahlung benutzt wurde.

• Erfolgt die Annulation 3 Kalendertage vorher bzw. im Falle des Nichterscheinens «No-Show», werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt oder direkt auf der Kreditkarte belastet, welche bei der Reservation für die Anzahlung benutzt wurde.

9. Aufenthalt / Schlüssel / Internet / Rauchen

Das Objekt ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Objektes an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der Genehmigung durch den Betreiber.

Der Gast gebraucht das Objekt während seinem Aufenthalt sorgfältig und gemäss den Regeln der allgemeinen Campingordnung des Betreibers. Die allgemeine Campingordnung ist auf der Internetseite des Betreibers einsehbar.

Die vom Betreiber abgegebenen Schlüssel, Badges etc. bleiben Eigentum des Betreibers und ermöglichen einen 24-Stunden Zutritt zum Campingplatz und zum reservierten Objekt. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust eines Schlüssels wird dem Gast mit CHF 500.- in Rechnung gestellt. Badges und Magnetkarten werden gegen Bezahlung einer Kaution abgegeben. Werden Badges und Magnetkarten nicht spätestens am Abreisetag vor Ort an den Betreiber zurückgegeben verfällt die geleistete Kaution.

Der Betreiber stellt dem Gast im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet über Wi-Fi (Hotspot) zur Verfügung. Für einen Zugang zum Wi-Fi des Betreibers muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen oder sich online registrieren. Der Betreiber gewährleistet keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder lückenlose und stabile Übertragung. Die Funktion Streaming ist ausgeschlossen. Die Benutzung des Wi-Fi (Hotspot) durch den Gast erfolgt auf dessen Verantwortung und auf dessen alleiniges Risiko. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung/-verschlüsselung etc. verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Internetnutzung hervorgehen (Spam, Virus, Internetausfälle) und der Gast hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung bezahlter Gebühren. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Der Betreiber behält sich das Recht vor, einen Gast vom Netzwerk auszuschliessen.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Areal nur in den Aussenbereichen gestattet. Raucht der Gast in den Mietobjekten oder in geschlossenen, öffentlichen Strukturen des Campingplatzes wird eine Reinigungsgebühr von CHF 250.- geschuldet und kann dem schuldbaren Gast in Rechnung gestellt oder direkt auf der Kreditkarte, welche bei der Reservation für die Anzahlung benutzt wurde, belastet werden.

10. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Betreiber 2 Tage vor Anreise schriftlich mitzuteilen. Bei Gruppenbuchungen wird eine Gesamtrechnung gegenüber dem Veranstalter erstellt, der für den gesamten Betrag haftet. Einzelrechnungen sind ausgeschlossen. Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) muss dem Betreiber bis spätestens 2 Kalendertage vor Anreise schriftlich mitgeteilt werden.

11. Zusätzliche Bedingungen für Veranstaltungen

Der Gast verpflichtet sich, dem Betreiber die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 8 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der tatsächlichen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:

• Bei tieferer, tatsächlicher Teilnehmerzahl: Stornierung bis max. 5% der mitgeteilten Teilnehmer kann bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung gratis erfolgen, danach erfolgt die Abrechnung nach vorgängig gemeldeter Teilnehmerzahl. Werden mehr als 5% storniert, erfolgt die Abrechnung nach vorgängig gemeldeter Teilnehmerzahl.

• Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt (unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit) die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Im Falle eines Rücktritts durch den Betreiber bzw. einer Annullation der Veranstaltung durch den Gast gelten Ziff. 7 und Ziff. 8 (Gruppenreservationen) sinngemäss.

Führt der Gast innerhalb desselben Kalenderjahres beim Betreiber eine vorgängig abgesagte Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang durch, so werden ihm 50 % der bezahlten Annulationskosten gutgeschrieben.

Bei einer Verschiebung der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers (Anfangs- oder Schlusszeiten), kann der Betreiber zusätzlich Kosten für Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, der Betreiber hat die Verschiebung selbst zu vertreten.

Soweit der Betreiber für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er auf Rechnung des Gastes.

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Der Betreiber wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gastes unter Nutzung des Strom-netzes des Betreibers bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Betreibers. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Betreibers gehen zu Lasten des Gastes, soweit der Betreiber diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann der Betreiber pauschal erfassen und berechnen.

Der Gast ist mit Einwilligung des Betreibers berechtigt, eigene Telefon-, und/oder Datenübertragungs-einrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Betreiber Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.

Störungen an vom Betreiber zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin rasch möglichst beseitigt. Soweit der Betreiber die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.

Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.

Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.

Der Betreiber hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungs-Bewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Betreiber zu beziehen. In Sonderfällen kann eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist der Betreiber berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld in Rechnung zu stellen.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Grundstück des Betreibers.  Der Betreiber übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Der Betreiber übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Betreiber ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Betreiber abzusprechen. Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf der Betreiber auf Kosten des Gastes entfernen und / oder einlagern lassen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial auf dem Campingareal zurücklassen, ist der Betreiber zur Entsorgung auf Kosten des Gastes berechtigt.

12. Handlungen, Benutzung und Haftung

Der Betreiber bedingt die Haftung gegenüber dem Gast inkl. für eingebrachte Gegenstände im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weg.

Bei Anreise erkundigt sich der Gast beim Betreiber über die Möglichkeit, Kostbarkeiten, Bargeld oder Wertpapiere dem Betreiber zur Aufbewahrung zu übergeben. Besteht die Möglichkeit einer Aufbewahrung durch den Betreiber und macht der Gast von dieser nicht Gebrauch, wird die Haftung des Betreibers vollumfänglich wegbedungen.

Wird ein allfälliger Schaden dem Betreiber nicht umgehend nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.

Der Betreiber haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche er dem Gast lediglich vermittelt hat. Der Betreiber lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

Der Gast haftet gegenüber dem Betreiber für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass der Betreiber dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel/Einrichtungen verantwortlich, die ihm der Betreiber zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers gegenüber Dritten.

Nimmt ein Dritter (Besteller) die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Betreiber zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

13. Tierhaltung

Haustiere dürfen nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen eine zusätzliche Vergütung in gewisse Objekte mitgebracht werden. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, dies vor seiner Buchung abzuklären.

Der Gast ist verpflichtet ein mitgebrachtes Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten und nicht unbeaufsichtigt oder eingeschlossen/angeleint auf dem Areal zurückzulassen.

Haustiere dürfen nicht in Sanitäranlagen oder sonstige öffentliche Räumlichkeiten (Aufenthaltsraum, Lounge, Küche etc.) mitgenommen werden.

14. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäfts-adresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast. Fundsachen, welche auf dem Grundstück des Betreibers gefunden werden und keine eindeutigen Eigentumsverhältnisse haben, werden vom Betreiber dem lokalen Fundbüro zugeführt.

15. Datenschutz

Die Privatsphäre und Sicherheit des Gastes haben beim Betreiber höchste Priorität. Der Betreiber geht mit den persönlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer), ebenso wie mit anderen sensiblen Informationen des Gastes, vorsichtig um und erfüllt so die Vorschriften des Schweizer Datenschutzgesetzes. Das Übertragen und Speichern der Daten sind sicher.

Mit der Reservation wird der Betreiber und die mit ihm verbundenen Unternehmen berechtigt, die Personendaten des Gastes im Rahmen der Dienstleistungen aufzubewahren und zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing, Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen).

Der Gast kann sich jederzeit per E-Mail an privacy@camping-lodge.com an den Betreiber wenden, um zu erfahren welche persönlichen Daten in den Dateien des Betreibers enthalten sind oder um solche Daten löschen zu lassen.

16. Weitere Bestimmungen

Bei Missachtungen dieser AGBs behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gast zu mahnen und gegebenenfalls wegzuweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Betreiber selbst erbracht werden, so handelt der Betreiber lediglich als Vermittler.

Jede getätigte Reservierung beinhaltet die ausdrückliche und vollständige Annahme der AGB des Betreibers.

17. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand am Sitz des Betreibers, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

18. Gültigkeit

Die Originalversion der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in deutscher Sprache abgefasst. Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedensprachigen Versionen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung massgebend.

Gültig ab dem 1. Januar 2023